Verkaufs-, Liefer - und Zahlungsbedingungen
Allgemeines: Unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen, auch in laufender oder künftiger Geschäftsverbindung. Wir behalten uns vor die Bedingungen der jeweiligen Lage anzupassen. Alle Abweichungen von den folgenden Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung, dies betrifft insbesondere Aufträge, die durch Außendienstmitarbeiter oder unsere Vertreter oder telefonisch entgegengenommen werden. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns grundsätzlich nicht.
Mit Auftragserteilung gelten unsere Bedingungen als angenommen und werden damit Gegenstand des Vertrages.
1. Angebote und Preise Unsere Angebote und Preises sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zur Lieferung eine Erhöhung der Rohstoffpreise oder Änderung der Kalkulationsgrundlage ein, so sind wir berechtigt, den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis zu berechnen. Sind von uns keine anderen Bedingungen genannt, so verstehen sich unsere Preise ab Lager. Technische sowie Ausführungsänderungen behalten wir uns vor.
2. Liefer- und Abnahmebedingungen: Die angegebenen Liefertermine sind ungefähre Termine. Für eine genaue Einhaltung der Liefertermine können wir keine Verbindlichkeit übernehmen. Für die Folgen ungenügenden oder verspäteten Abrufs hat der Besteller aufzukommen. Teillieferungen behalten wir uns vor. Umtausch gelieferter Ware kann nur mit unserer Einwilligung vorgenommen werden. Für eine Überschreitung von Liefertermin, die der Hersteller der Ware zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.
Ware, die auf Wunsch des Käufers gesondert bestellt oder geliefert wurde, kann nicht zurückgenommen werden.
3. Versand: Für verzögerte Lieferungen, verursacht durch Verschulden der Frachtführer, sowie Verlust oder Beschädigungen während des Transports sind wir nicht haftbar. Bei Aufträgen unter 750,00 € Warenwert gehen die Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
4. Beanstandungen Erkennbare Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Die Mängelrüge wegen verdeckter Mängel ist drei Monate nach Abgang der Ware ausgeschlossen; desgleichen Ansprüche auf Schadensersatz.
Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
5. Zahlungen: Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Enthält unsere Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, z. B. Gewährung von Skonto, so gelten diese. Zahlungen sind nur auf die durch uns aufgegebenen Konten zu richten. Bei Zielüberscheitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Bankdebetsätze zu berechnen.
6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle unsere Lieferungen, solange eine Forderung unsererseits besteht. Über Vorbehaltsware darf nur im ordentlichen Geschäftsverkehr verfügt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übergeben. Bei Zugriff dritter Personen hat der Besteller sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der mit unserem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren zu verlangen, wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Rückstand gerät.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamm. Gerichtsstand für Klagen ist Hamm.
Löhr Vertriebs GmbH
59065 Hamm
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